In vielen Gemeinden – so auch in der Stadt Zürich – herrscht Mangel an Schulraum. Sind Schulhäuser jedoch ins Inventar der schutzwürdigen Bauten aufgenommen worden, ist ein zeitgemässer und sinnvoller Aus- und Umbau nur noch erschwert möglich. Für viele Gemeinden ist es eine grosse finanzielle Belastung, wenn der Bau und Umbau von dringend benötigtem, teurem Schulraum durch Auflagen der kantonalen Denkmalpflege erschwert, verzögert oder gar verhindert wird.