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Unser Wasser wird nicht privatisiert! Gegen Fake News rund um das Wassergesetz

Veröffentlicht am 01.01.2019

Von Sonja Rueff-Frenkel

Die Drohung der Privatisierung überlagert jede sachliche Diskussion und ist ebenso unwahr.

Mit dem Wassergesetz bleibt das Trinkwasser in der Hand der Bürgerinnen und Bürger

Das neue Wassergesetz gewährleistet eine sichere öffentliche Wasserversorgung für alle und schliesst Privatisierungen aus: Private dürfen nie mehr als 49% der Eigentumsrechte an Wasserunternehmen besitzen und nur höchstens 33% der Stimmrechte. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben immer das letzte Wort.

Bei einem JA zum Wassergesetz wird unser Wasser nicht verkauft!

Das Wassergesetz legt erstmal klare Naturschutzziele fest

Das neue Wassergesetz leistet einen wesentlichen Beitrag zum Naturschutz. Das neue Wassergesetz erzielt Verbesserungen in den Bereichen Umweltschutz, Hochwasserschutz, Wasserversorgung und Landwirtschaft. Ökologische Grundsätze werden zum Teil erstmals in einem Gesetz festgehalten und damit verbindlich für alle. Wer etwas anderes behauptet, soll §2 des neuen Wassergesetzes lesen!

Dort steht, dass das Gesetz u.a. die folgenden Ziele hat:

  • die Sicherung des Bestandes und des Raumbedarfs der Gewässer
  • den Schutz von Menschen, Tieren und Sachen vor schädigenden Einwirkungen des Wassers
  • die Erhaltung des natürlichen Zustands und die Revitalisierung der oberirdischen Gewässer
  • die Erhaltung, Aufwertung und Schaffung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen im und am Wasser, insbesondere für gefährdete Arten, sowie die Förderung einer standortgerechten Artenvielfalt
  • die Erhaltung und Schaffung von Erholungsräumen an den Gewässern
  • die Erhaltung und Verbesserung der Wasserqualität
  • die sichere und hygienisch einwandfreie Entsorgung des Abwassers
  • die sichere Versorgung mit Trink-, Brauch- und Löschwasser
  • die nachhaltige Nutzung der Gewässer für die Energieproduktion.

Die FDP hat in der Budgetdebatte des Kantonsrates das Budget für Revitalisierungen aufgestockt, damit diese zügig an die Hand genommen werden können.

Nur ein JA zum neuen Wassergesetz schreibt diese Ziele schon heute verbindlich gesetzlich fest und stärkt den Umweltschutz in unserem Kanton!

Das Wassergesetz regelt den Zugang zum See

Das neue Wassergesetz regelt den öffentlichen Zugang zu unseren Seen, Bächen und Flüssen, nicht welche Wege, Strassen oder sonstige Verkehrswege darum herum gebaut werden dürfen. Wer hier mit dem Seeuferweg argumentiert liegt völlig falsch, dieser wird im Planungs- und Baugesetz geregelt und kann nicht vom Wassergesetz verhindert werden.

Ein JA zum Wassergesetz verhindert somit keinen Seeuferweg.

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