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Mehrwertausgleichsgesetz verabschiedet

Veröffentlicht am 21.07.2019

Von Sonja Rueff-Frenkel

Der Kantonsrat hat das Mehrwertausgleichsgesetz in der ersten Lesung verabschiedet.

Das Gesetz muss auf Grund von Bundesvorgaben umgesetzt werden. Wie meistens in solchen Situationen, legt der Kanton Zürich auch hier noch etwas drauf – dass es auch ohne weitergehende Vorgaben ginge, haben andere Kantone bewiesen.

So ist es auch nicht erstaunlich, dass die Beratung des Gesetzes einige Zeit in Anspruch genommen hat, womit wir letzten Endes die Zeitvorgaben des Bundes nicht mehr einhalten konnten und nun einmal mehr mit einem Moratorium für Neueinzonungen leben müssen.

Umso wichtiger war es deshalb, das Gesetz so auszugestalten, dass alle involvierten Interessengruppen und Parteien mit den Regelungen leben können, und ein Referendum möglichst vermieden werden kann. Der ausgehandelte Kompromiss, also der Antrag der Kommission für Planung und Bau, wird den unterschiedlichen Erwartungen zu grossen Teilen gerecht, weshalb er auch eine sehr breite Unterstützung geniesst.

Für Einzonungen ist eine Abgabe von 20% des Mehrwerts vorgesehen.

Für Um- und Aufzonungen ist eine Abgabe von höchstens 40% des Mehrwerts vorgesehen.

Die Gemeinden bestimmen die Höhe der Abgabe im vorgegebenen Rahmen von 0-40%. Die Gemeindeautonomie wird dadurch gewährleistet.

Heute ist es so, dass vor allem in der Stadt Zürich städtebauliche Verträge abgeschlossen werden, da es keine gesetzliche Regelung gab. Die Investoren begrüssen es nun ebenfalls, dass die Mehrwertabgabe geregelt wird, und die Möglichkeit der städtebaulichen Verträge dennoch bestehen bleibt. Denn diese sind im neuen MAG jetzt klar geregelt.

Es darf bei aller Euphorie über das neue Gesetz nicht vergessen werden, dass dadurch auch die Umsetzung der angestrebten Verdichtung in urbanen Gebieten gefördert werden  soll. Mit der Mehrwertabgabe ist aber eine Erhöhung der Mieten zu erwarten. Dass dadurch die Akzeptanz der Bevölkerung an der Verdichtung gemindert wird, ist nachgewiesen.

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