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Kasernenareal und Zeughäuser: Zugang der Öffentlichkeit ja, aber für welche Nutzungen und zu welchen Kosten?

Veröffentlicht am 01.01.1970

Die Stadt Zürich möchte die Zeughäuser im Baurecht übernehmen und die zukünftige Nutzung bestimmen. Die Leitidee für die Nutzung, welche dem Objektkredit zugrunde liegt, ist so allgemein formuliert, dass befürchtet werden muss, die rot-grüne Zürcher Stadtregierung bedient wieder nur ihre eigene Klientel – auf Kosten der gesamten Stadt- und Kantonsbevölkerung, welche auch die Baurechtszinsen mit Fr. 18‘000‘000.00 hätte subventionieren sollen. Wenn die Stadt Zürich die konkrete Nutzung ausschliesslich bestimmen will, dann soll sie auch allein oder zu einem höheren Anteil für die Kosten aufkommen.

Soll aber der Kanton die Kosten für die Instandsetzung der Zeughäuser in der Höhe von Fr. 30‘000‘000.00 übernehmen, so erwarten wir eine konkrete Zusicherung und Vorgaben, dass nicht nur (Zürich-)städtische Kultur gefördert wird, sondern auch Private eingeladen werden zu investieren. Auch kleinere Gewerbebetriebe und Start Ups sollen sich entwickeln und einbringen können. Das Kasernenareal und die Zeughäuser an einer Toplage in der Stadt Zürich sollen der breiten Öffentlichkeit zugänglich sein und von dieser genutzt werden können!

Die FDP Kanton Zürich will Entwicklung auf dem Kasernenareal, so haben wir mit der PI Vogel auch erreicht, dass das gesamte Areal der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.

Die zeitliche Verzögerung kann angesichts der langen Vergangenheit in Kauf genommen werden, um unsere Befürchtungen aufzunehmen und die Vorlage für den Objektkredit zu überarbeiten.

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